Fahrschulklassen
Hier findest du einen Überblick unserer Fahrschulklassen.
Rufe uns gern an wenn du Fragen hast.
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Umfangreiche Beratung der verschiedenen Führerscheinklassen
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Fahrschulklasse A
Der Führerschein für Motorräder und motorisierte Zweiräder mit Beiwagen. Der Führerschein der Klasse A schließt die Klassen AM, A1 & A2 mit ein.
Klasse A
Die Fahrschulklasse A erlaubt das Fahren von Krafträdern, auch mit beiwagen, mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.
Alter: 24 – bzw. 20 bei mind. 2 Jahren Vorbesitz der Klasse A2
Klasse A2
Krafträder, auch mit Beiwagen, mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW (48 PS); Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,2 kW/kg.
Alter: 18 Jahre
Klasse A1
Krafträder, auch mit Beiwagen, Hubraum max. 125 cm³, Motorleistung max. 11 kW (15 PS); Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,1 kW/kg
Alter: 16 Jahre
Fahrschulklasse AM & Mofa
Die Führerscheinklassen, welche das Fahren von zweirädrigen Kleinkrafträdern erlaubt.
Klasse AM
Die Fahrschulklasse AM erlaubt, das Fahren von zweirädrigen Kleinkrafträdern, auch mit Beiwagen, mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit max. 45 km/h:
- Bei elektrischer Antriebsmaschine Nenndauerleistung höchstens 4 kW
- Bei Verbrennungsmotor Hubraum max. 50 cm³
Krafträder mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit max. 45 km/h:
- Elektromotor oder Verbrennungsmotor mit max. 50 cm³ Hubraum
Dreirädrige Kleinkrafträder mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h:
- Hubraum bei Fremdzündungsmotoren höchstens 50 cm³
- Bei anderen Verbrennungsmotoren Nutzleistung max. 4 kW
- Bei Elektromotor Nenndauerleistung max. 4 kW
Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h:
- Hubraum bei Fremdzündungsmotoren höchstens 50 cm³
- Bei anderen Verbrennungsmotoren Nutzleistung max. 4 kW
- Bei Elektromotor Nenndauerleistung max. 4 kW
- Leermasse max. 350 kg
Alter: 15 Jahre
Klasse Mofa
Die Fahrschulklasse Mofa erlaubt, das Fahren von zweirädrigen Kleinkrafträdern, einsitzig, mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit max. 25 km/h:
- Elektro- oder Verbrennungsmotor
- Bei Verbrennungsmotor Hubraum max. 50 cm³
Alter: 15 Jahre
Fahrschulklasse B
Mit dem Führerschein der Klasse B erhältst du die Fahrerlaubnis für PKW. Er schließt die Klassen AM & L mit ein.

Klasse B
Die Fahrschulklasse B erlaubt, das Fahren von Kraftwagen bis 3.5t zulässige Gesamtmasse (zGM) und das Mitführen von Anhängern:
- alle Anhänger bis 750 kg zGM
- bei Anhängern mit einer zGM von mehr als 750 kg ist die zGM der Kombination (Kraftwagen & Anhänger) auf 3.500 kg begrenzt
Alter: 18 Jahre
Klasse B/ Automatik
Die Fahrschulklasse B/ Automatik erlaubt, das Fahren von Kraftwagen bis 3.5t zulässige Gesamtmasse (zGM) mit Automatikgetriebe und das Mitführen von Anhängern:
- alle Anhänger bis 750 kg zGM
- bei Anhängern mit einer zGM von mehr als 750 kg ist die zGM der Kombination (Kraftwagen & Anhänger) auf 3.500 kg begrenzt
Alter: 18 Jahre
Klasse B mit 17
Die Fahrschulklasse B erlaubt, das fahren von Kraftwagen bis 3.5t zulässige Gesamtmasse (zGM) und das mitführen von Anhängern:
- alle Anhänger bis 750 kg zGM
- bei Anhängern mit einer zGM von mehr als 750 kg ist die zGM der Kombination (Kraftwagen & Anhänger) auf 3.500 kg begrenzt
Alter: 17 Jahre
Klasse BE
Die Klasse BE ist eine Erweiterung der Klasse B.
Diese Klasse erlaubt, Kraftwagen der Klasse B und Anhänger über 750 kg und bis 3.500 kg zGM zu fahren.
Alter: 18 Jahre
Klasse B96
Klasse B mit Schlüsselzahl 96 ist keine eigene Klasse, sondern eine Ausdehnung der Klasse B:
- Anhänger mit einem Gesamtgewicht von mehr als 750 kg
- Das maximal zulässige Gesamtgewicht des Gespanns erhöht sich auf höchstens 4.250 kg
Klasse B196
Jetzt Autoführerschein “upgraden” und 125 cm³ Motorräder fahren.
Voraussetzungen für den B196 Führerschein:
- Fahrerfahrung von mindestens 5 Jahren (Klasse B: Pkw-Führerschein)
- Mindestalter von 25 Jahren
- Eine theoretische und praktische Schulung im Umfang von mindestens 13,5 Zeitstunden – 5 Doppelstunden à 90 Minuten Praxis (Fahrstunden) und 4 Doppelstunden à 90 Minuten Theorieunterricht
Es ist also keine Theorieprüfung und keine Praxisprüfung erforderlich!
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