Fahrschulklassen

Hier findest du einen Überblick unserer Fahrschulklassen.
Rufe uns gern an wenn du Fragen hast.

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Fahrschulklasse A

Der Führerschein für Motorräder und motorisierte Zweiräder mit Beiwagen. Der Führerschein der Klasse A schließt die Klassen AM, A1 & A2 mit ein.

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Klasse A

Die Fahrschulklasse A erlaubt das Fahren von Krafträdern, auch mit beiwagen, mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.

Alter: 24 – bzw. 20 bei mind. 2 Jahren Vorbesitz der Klasse A2

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Klasse A2

Krafträder, auch mit Beiwagen, mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW (48 PS); Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,2 kW/kg.

Alter: 18 Jahre

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Klasse A1

Krafträder, auch mit Beiwagen, Hubraum max. 125 cm³, Motorleistung max. 11 kW (15 PS); Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,1 kW/kg

Alter: 16 Jahre

Fahrschulklasse AM & Mofa

Die Führerscheinklassen, welche das Fahren von zweirädrigen Kleinkrafträdern erlaubt.

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Klasse AM

Die Fahrschulklasse AM erlaubt, das Fahren von zweirädrigen Kleinkrafträdern, auch mit Beiwagen, mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit max. 45 km/h:

  1. Bei elektrischer Antriebsmaschine Nenndauerleistung höchstens 4 kW
  2. Bei Verbrennungsmotor Hubraum max. 50 cm³

Krafträder mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit max. 45 km/h:

  1. Elektromotor oder Verbrennungsmotor mit max. 50 cm³ Hubraum

Dreirädrige Kleinkrafträder mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h:

  1. Hubraum bei Fremdzündungsmotoren höchstens 50 cm³
  2. Bei anderen Verbrennungsmotoren Nutzleistung max. 4 kW
  3. Bei Elektromotor Nenndauerleistung max. 4 kW

Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h:

  1. Hubraum bei Fremdzündungsmotoren höchstens 50 cm³
  2. Bei anderen Verbrennungsmotoren Nutzleistung max. 4 kW
  3. Bei Elektromotor Nenndauerleistung max. 4 kW
  4. Leermasse max. 350 kg

Alter: 15 Jahre

 

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Klasse Mofa

Die Fahrschulklasse Mofa erlaubt, das Fahren von zweirädrigen Kleinkrafträdern, einsitzig, mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit max. 25 km/h:

  1. Elektro- oder Verbrennungsmotor
  2. Bei Verbrennungsmotor Hubraum max. 50 cm³

Alter: 15 Jahre

Fahrschulklasse B

Mit dem Führerschein der Klasse B erhältst du die Fahrerlaubnis für PKW. Er schließt die Klassen AM & L mit ein.

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Klasse B

Die Fahrschulklasse B erlaubt, das Fahren von Kraftwagen bis 3.5t zulässige Gesamtmasse (zGM) und das Mitführen von Anhängern:

  1. alle Anhänger bis 750 kg zGM
  2. bei Anhängern mit einer zGM von mehr als 750 kg ist die zGM der Kombination (Kraftwagen & Anhänger) auf 3.500 kg begrenzt

Alter: 18 Jahre

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Klasse B/ Automatik

Die Fahrschulklasse B/ Automatik erlaubt, das Fahren von Kraftwagen bis 3.5t zulässige Gesamtmasse (zGM) mit Automatikgetriebe und das Mitführen von Anhängern:

  1. alle Anhänger bis 750 kg zGM
  2. bei Anhängern mit einer zGM von mehr als 750 kg ist die zGM der Kombination (Kraftwagen & Anhänger) auf 3.500 kg begrenzt

Alter: 18 Jahre

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Klasse B mit 17

Die Fahrschulklasse B erlaubt, das fahren von Kraftwagen bis 3.5t zulässige Gesamtmasse (zGM) und das mitführen von Anhängern:

  1. alle Anhänger bis 750 kg zGM
  2. bei Anhängern mit einer zGM von mehr als 750 kg ist die zGM der Kombination (Kraftwagen & Anhänger) auf 3.500 kg begrenzt

Alter: 17 Jahre

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Klasse BE

Die Klasse BE ist eine Erweiterung der Klasse B.

Diese Klasse erlaubt, Kraftwagen der Klasse B und Anhänger über 750 kg und bis 3.500 kg zGM zu fahren.

Alter: 18 Jahre

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Klasse B96

Klasse B mit Schlüsselzahl 96 ist keine eigene Klasse, sondern eine Ausdehnung der Klasse B:

  1. Anhänger mit einem Gesamtgewicht von mehr als 750 kg
  2. Das maximal zulässige Gesamtgewicht des Gespanns erhöht sich auf höchstens 4.250 kg
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Klasse B196

Jetzt Autoführerschein “upgraden” und 125 cm³ Motorräder fahren.

Voraussetzungen für den B196 Führerschein:

  • Fahrerfahrung von mindestens 5 Jahren (Klasse B: Pkw-Führerschein)
  • Mindestalter von 25 Jahren
  • Eine theoretische und praktische Schulung im Umfang von mindestens 13,5 Zeitstunden – 5 Doppelstunden à 90 Minuten Praxis (Fahrstunden) und 4 Doppelstunden à 90 Minuten Theorieunterricht 

Es ist also keine Theorieprüfung und keine Praxisprüfung erforderlich!

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